Allgemeine Geschäfsbedingungen der Flow Sport AG
1 AGB Flow Sport AG Version 1.0, gültg ab 01.05.2023
1. Allgemeines
1.1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäfsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) bilden die Grundlage des Geschäfsverkehrs zwischen der Flow Sport AG (nachfolgend „Flow Sport“ genannt) und deren Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt). Sie sind anwendbar, sobald der Kunde Leistungen oder Produkte der Flow Sport AG bezieht oder nutzt, insbesondere für Verträge, welche über das Vermietungstool auf www.flow-sport.ch sowie auf andere Art (z.B. in der Werkstatt / im Ladenlokal von Flow Sport AG, per E-Mail, Telefon oder schritlich) abgeschlossen werden. Die AGB können bei Flow Sport AG bestellt werden und auf www.flow-sport.ch abgerufen und heruntergeladen werden.
1.2. Flow Sport AG erbringt insbesondere folgende Leistungen: Verkauf und Vermietung von Fahrrädern aller Art inkl. Zubehör. Verkauf und Vermietung von Ski, Snowboards und Wintersportartkeln inklusive Reparatur und Service.
1.3. Der Verkauf und die Lieferung der von Flow Sport AG angebotenen Waren, die Vermietung sowie das Erbringen von Dienstleistungen erfolgen gemäss diesen AGB. Diese bilden einen integrierten Bestandteil des jeweiligen Vertrages. Rechte und Pflichten aus einem Vertrag können durch den Kunden nur mit schritlicher Zustmmung von Flow Sport AG auf Dritte übertragen werden.
1.4. Es sind die AGB in der jeweils am Bestelldatum gültgen Fassung anwendbar. Änderungen dieser AGB durch Flow Sport AG sind jederzeit möglich, die neue Fassung der AGB gilt für alle nach ihrem Inkraftreten abgeschlossenen Verträge. Die jeweils gültgen AGB der Flow Sport AG gelten auch bei Zusatz- und/oder Folgeaufträgen des Kunden.
1.5. Bestimmungen, AGB oder Ähnliches des Kunden sowie Abreden in Abweichung der vorliegenden AGB sind für Flow Sport AG nur verbindlich, wenn sie von ihr ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Das gilt auch für diesen Schriftlichkeitsvorbehalt. Die vorliegenden AGB gelten auch dann ausschliesslich, wenn Flow Sport AG in Kenntnis entgegenstehender oder von den vorliegenden AGB abweichender Bedingungen die Lieferung und/oder Leistung vorbehaltlos ausführt.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1. Online-Angebote gelten nur solange sie auf dem Vermietungstool auf www.flow-sport.ch ersichtlich sind und solange der Vorrat reicht. Die jeweils gezeigten Abbildungen dienen nur der Illustration und sind unverbindlich. Die in Preislisten, Drucksachen Prospekten und im Internet usw. enthaltenden Angaben und Abbildungen sind unverbindlich. Abweichungen von bestellten Produkten (insbesondere bezüglich Beschaffenheit, Farbe, Abmessungen, sonstige Eigenschaften usw.) bleiben vorbehalten.
2.2. Erfolgt eine Kundenbestellung oder Reservation über Flow Sport AG, so gilt diese Bestellung oder Reservation als Antrag und ist bis zur Annahme bzw. bis zur Nichtannahme durch Flow Sport AG verbindlich. Die auf der Website und im Vermietungstool von Flow Sport AG aufgeschalteten Angebote sind für Flow Sport AG freibleibend und unverbindlich.
2.3. Der Abschluss des Vertrages erfolgt durch Annahme des Antrags durch Flow Sport AG, welche im Falle von Reservationen über die Webseite in der Regel mittels elektronisch übermittelter Reservationsbestästgung erfolgt. In allen übrigen Fällen wird dem Kunden in der Regel eine Auragsbestägung zugestellt. Der Vertragsinhalt besmmt sich durch die Bestellung oder Reservaon und allfällige Konkresierungen/Änderungen in der Bestell-, Anmelde-, Reservaons- oder Auragsbestägung.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1. Alle Preise verstehen sich mangels anderweiger Vereinbarung neo und in Schweizer Franken zuzüglich Mehrwertsteuer. Sämtliche Nebenkosten wie z.B. Versand-, Verpackungs-, Transport- und Versicherungskosten, Zoll, Ausfuhr-, Durchfuhr-, Einfuhr- und andere Kosten bzw. Bewilligungen gehen zu Lasten des Kunden. Ebenso hat der Kunde alle Arten von Steuern, Abgaben, Gebühren, etc. zu tragen.
3.3. Sämtliche Preise können ohne Ankündigung jederzeit geändert werden. Für die von Kunden bestellten Waren gelten grundsätzlich immer die auf der Auragsbestägung angegebenen Preise mit Ausnahme von Schreib-, Druck-
oder Rechenfehler. Ausnahme hiervon bilden kurzfrisge Preiserhöhungen (Katalogpreise) von Lieferanten um mehr als 1% gegenüber den in der Auragsbestägung ausgewiesenen Preisen. In diesem Falle zeigt Flow Sport AG dem Kunden die Preiserhöhung an und ist berechgt vom Vertrag zurückzutreten, sofern der Kunde die Preisdifferenz nicht übernimmt. Das Risiko für derarge Preiserhöhungen trägt der Kunde. Flow Sport ist diesfalls voll schadlos zu halten, inkl. Entschädigung für entgangenen Gewinn.
3.4. Die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage neo ab Rechnungsdatum. Flow Sport AG behält sich vor, eine Vorauszahlung zu verlangen und Kunden von gewissen Zahlungsmöglichkeiten auszuschliessen und auf andere Zahlungsmöglichkeiten zu verweisen. Bei nicht fristgerechter Bezahlung der Rechnung behält sich Flow Sport den Vertragsrücktri, die Geltendmachung eines Verzugsschadens und von Schadenersatzansprüchen ausdrücklich vor. Flow Sport ist ferner berechgt, sämtliche Leistungen bestehender Verträge mit dem Kunden einzustellen und den Kunden für den Onlineshop zu sperren. Eine Verrechnung durch den Kunden ist nur mit von der Flow Sport schrilich anerkannten oder gerichtlich festgestellten Ansprüchen zulässig.
4. Lieferbedingungen und -fristen
4.1. Flow Sport ist berechgt, zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen Subunternehmer und Hilfspersonen beizuziehen. Teillieferungen sind zulässig und sind vom Kunden entgegenzunehmen. Flow Sport übernimmt auch für Gaungsware kein Beschaffungsrisiko. Flow Sport ist nur Allgemeine Geschäsbedingungen der Flow Sport AG zur Lieferung aus dem vorhandenen Warenvorrat verpflichtet. Flow Sport behält sich vor, eine Einschränkung der Liefermenge für ein spezifisches Produkt vorzunehmen.
4.2. Über Arkel, die nicht lieferbar sind oder durch ihre Menge und ihren Umfang den normalen Produkonsrhythmus übersteigen, informiert Flow Sport schrilich. Eine technisch bedingte Mehr- oder Minderlieferung der vereinbarten Menge bleibt vorbehalten.
4.3. Lieferfristen sind keine Fixtermine und setzen in jedem Fall die Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus. Lieferfristen sind für Flow Sport unverbindlich, soweit nichts anderes vereinbart worden ist. Sämtliche Ansprüche des Kunden inkl. Vertragsrücktri wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. In allen Fällen haet Flow Sport nicht für Lieferverzögerungen, die durch höhere Gewalt entstehen oder von Driherstellern bzw. ihren Logiskpartnern zu vertreten sind. Der höheren Gewalt gleichgestellt sind Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie und Rohstonappheit, unverschuldete Transportengpässe, unverschuldete Betriebs- oder Lieferbehinderungen z.B. durch Epidemien, Pandemien, behördlichen Massnahmen, Feuer, Wasser und Maschinenschäden und alle sonsgen Behinderungen, die bei objekver Betrachtungsweise nicht von Flow Sport schuldha herbeigeführt worden sind.
5. Übergang Nutzen und Gefahr
5.1. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, gehen Nutzen und Gefahr mit Bereitstellung der Ware zum Versand von Flow Sport an den Kunden über. Die Lieferung erfolgt demnach auf Risiko und Gefahr des Kunden.
6. Mieten
Die nachfolgenden Besmmungen gelten für sämtliche Mietverträge (insbesondere Mietvelos und sonsge Fahrzeuge, sowie Ski, Snowboard und Wintersportgeräte).
6.1. Sämtliche Mietarkel (Wintersaison) stehen im Eigentum der Flow Sport AG. Das Hauptsorment der Mietarkel (Velos, Helme, Protektoren der Sommersaison) steht im Eigentum der Zweiradliebe GmbH. Der Mietvertrag wird zwischen Flow Sport und dem Mieter, bei Minderjährigen zwischen Flow Sport und der gesetzlichen Vertretung geschlossen. Der Vertrag kommt durch die Annahme von Flow Sport nach Prüfung der Bezugsberechgung zustande.
6.2. Die Miete enthält die Kosten für die Nutzung des Mietarkel gemäss Vertragsdauer (bei Mieten von 12 Monaten oder länger ist ein Jahresservice inklusive). Der Mietzins ist entsprechend der vereinbarten Mietdauer vollumfänglich im Voraus (vor Entgegennahme des Fahrzeugs) zahlbar.
6.3. Langzeitmieten können für 1-12 Monate getägt werden. Der Vertrag endet nach Ablauf der festen Vertragslaufzeit.
6.4. Der Vertrag kann jeweils maximal 12 Monate verlängert werden, dies bis zu einer maximalen Mietdauer von 3 Jahren. Vorbehalten bleibt die Kündigung gemäss Ziffer 6.14.
6.5. Bis 48 Stunden vor Mietantri ist eine bestägte Reservaon kostenlos annullier- oder anpassbar. Weniger als 48 Stunden vor Mietantri annullierte Buchungen werden analog der gar nicht angetretenen Mieten zu 100 % gemäss den geltenden Tarifen in Rechnung gestellt. Bei Langzeitmieten gemäss Ziffer 6.3. wird bei Annullaonen weniger als 48 Stunden vor Mietantri pro angefangener Monat eine Gebühr in der Höhe einer Monatsmiete gemäss der gewählten Fahrzeugkategorie verrechnet. Bei Mietabbruch besteht kein Anspruch auf Rückvergütung der nicht in Anspruch genommenen Restmietzeit.
6.6. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietarkel vor Ablauf der im Mietvertrag angegebenen Mietzeit während deren Öffnungszeiten an Flow Sport zurückzugeben. Der Mieter schuldet Flow Sport den Mietpreis (pro rata temporis) für zu spät zurückgegebene Mietarkel, sowie die daraus entstandene Folgekosten. Bei Langzeitmieten gemäss Ziffer 6.3. wird bei verspäteter Rückgabe pro angefangener Monat eine Gebühr in der Höhe einer Monatsmiete gemäss der gewählten Kategorie verrechnet. Der Mietarkel, sowie sämtliches zusätzlich gemietetes oder von Flow Sport zur Verfügung gestelltes Zubehör wie Ladegeräte, Kindersitze, Schlüssel, Helme, Protektoren, Schuhe etc. müssen Flow Sport bei der Rückgabe vollständig und in einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden. Verlust, Beschädigung oder Wiederherstellungen werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
6.7. Der Mieter verpflichtet sich zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschrien (insb. Strassenverkehrsgesetz und – verordnung, sowie FIS Regeln, Trailtoleranz) und zur sachgemässen und sorgfälgen Nutzung des Mietarkel sowie des allfälligen Zubehörs.
6.8. Er ist verantwortlich für alle Schäden, welche sich aus Nichtbeachtung der Verkehrsregeln, Nachlässigkeit oder unsachgemässem Gebrauch des Mietobjekts an demselben oder aber an Driobjekten ergeben. Allfällige Bussen hat der Mieter zu tragen.
6.9. Nicht zulässig ist jegliche Zweckenremdung der Mietarkel, der Transport einer oder mehrerer zusätzlicher Personen auf dem Fahrzeug sowie das Überfahren von Hindernissen, bei denen der Mietarkel offensichtlich einen Schaden erleiden kann. Es dürfen am Mietarkel keine Veränderungen vorgenommen werden, die sich nicht mit geringem Aufwand und ohne Spuren wieder rückgängig machen lassen. Der Mieter darf das Mietobjekt nicht an Dripersonen zum Gebrauch leihen. Untermiete ist nicht zulässig.
6.10.Die Versicherung ist Sache des Mieters. Die Haung des Mieters erstreckt sich auch auf Schadenskosten wie Sachverständigenkosten, Wertminderung, Reparatur- oder Mietausfallkosten.
6.11. Flow Sport übernimmt keine Haung für Unfälle oder Schäden, die sich während der Mietdauer ereignen. Die Haung von Flow Sport für Schäden, die als Folge von Mängeln am Fahrzeug/Mietobjekt entstehen, ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen (Art. 8 hiernach).
6.12.Befindet sich das Mietobjekt in der Wartung/Reparatur, wurde es gestohlen oder ist es dauerha fahruntüchg, besteht kein Anspruch des Mieters auf ein Ersatzfahrzeug und der Mietzins ist bis zum Ende der vereinbarten Mietdauer geschuldet.
6.13.Der Mieter hat Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsempfehlungen des Herstellers zu befolgen. Soweit nicht anders vereinbart, sind Service- und Reparaturarbeiten bei Partnerwerkstäen von Flow Sport auszuführen.
6.14. Flow Sport kann den Mietvertrag jederzeit aus wichgen Gründen mit soforger Wirkung auflösen. Wichge Gründe sind namentlich Zahlungsverzug des Mieters, Verstoss des Mieters gegen gesetzliche oder vertragliche Besmmungen (ins. vorliegender AGB), bei Untergang, Zerstörung oder Verlust des Mietobjekts, Tod oder Handlungsunfähigkeit des Mieters, Aufgabe des Geschäsbetriebs, Verlegung des Sitzes von Flow Sport, Wohnsitz des Mieters ausserhalb der Schweiz. Der Mieter hat Flow Sport Adress- oder Namensänderungen schrilich bekanntzugeben. Bis zur Bekanntgabe gilt für Flow Sport die vom Mieter zuletzt bekanntgegebene Anschri als dessen Rechtsdomizil.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Die Ware inkl. Zubehör geht erst nach vollständiger Zahlung des Preises zuzüglich MWST sowie nebst allfälligen Nebenkosten und Verzugszinsen in das Eigentum des Kunden über.
7.2. Bei einer Pfändung, Verarreserung oder Retenon muss der Kunde das Betreibungs- oder Konkursamt auf das Eigentum von Flow Sport hinweisen und diese sofort benachrichgen. Flow Sport ist berechgt, den Eigentumsvorbehalt auf Kosten und ohne Mitwirkung des Kunden im zuständigen Register eintragen zu lassen.
8. Gewährleistung, Mängelrechte und Haung
8.1. Alle Angaben, Informaonen und Empfehlungen, die die Ware, Dienstleistungen oder die von Flow Sport zur Verfügung gestellten Muster betreffen, bedeuten weder eine ausdrückliche noch eine sllschweigende Gewährleistung für die Eignung, die handelsübliche Qualität, Beschreibung oder Tauglichkeit für den vom Kunden angestrebten Zweck.
8.2. Die Beschaffenheit der empfangenen Ware ist sofort nach Erhalt durch den Kunden zu prüfen. Mängel oder Abweichungen von der Bestellung sind Flow Sport innerhalb von sieben Werktagen nach der Lieferung schrilich und unter Angabe der genauen Beanstandung zu melden. Ungenügende oder verspätete Mängelrügen haben die Verwirkung der Mängelrechte zur Folge. Im Unterlassungsfall gilt die Lieferung und Leistung als genehmigt.
8.3. Die Gewährleistung enällt, wenn der Kunde die Produkte selbst ändert oder durch Drie ändern lässt und nicht nach weisen kann, dass die gerügten Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind. Die Gewährleistung enällt zudem, wenn der Kunde das Produkt nicht sachgemäss nutzt.
8.4. Flow Sport ist berechgt, rechtzeig gerügte Mängel zu beheben (Nachbesserung) oder das mangelhae Produkt zu ersetzen (Realersatz). Für die von Flow Sport ersetzte Ware entsteht kein neuer Gewährleistungsanspruch.
8.5. Im Übrigen werden sämtliche Gewährleistungsansprüche, soweit gesetzlich zulässig und in vorliegenden AGB nicht ausdrücklich aufgeführt, insbesondere Wandelung und Minderung, ausgeschlossen, ebenso die Haung von Flow Sport für mielbare oder unmielbare Schäden aus der Benutzung der Ware. Gleiches gilt für den Ersatz eines aus der mangelhaen Lieferung entstandenen mielbaren oder unmielbaren Schadens beim Kunden.
8.6. Für Richgkeit, Umfang, Aktualität der zur Verfügung gestellten Informaonen, Produkte und Leistungen Drier sowie für mögliche Urheberrechtsverletzungen Drier über-nimmt Flow Sport weder Haung noch Gewährleistung.
8.7. Flow Sport haet nur für direkte Schäden, die durch eine vorsätzliche oder grobfahrlässige eigene Handlung von Flow Sport entstanden sind. Eine Haung von Flow Sport für direkte Schäden bei leichtem Verschulden gleich aus welchem Rechtsgrund ist unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Besmmungen ausdrücklich ausgeschlossen. Eine Haung von Flow Sport für indirekte Schäden, durch Fahrlässigkeit verursachte Schäden oder für Folgeschäden gleich aus welchem Rechtsgrund ist ausgeschlossen. Die Haung für Hilfspersonen von Flow Sport wird im Rahmen des gesetzlich Zulässigen wegbedungen.
8.8. Eine allfällige Haung von Flow Sport ist betragsmässig in jedem Fall beschränkt bis zur Höhe des vereinbarten Preises für den jeweiligen Vertrag.
9. Datenschutz
9.1. Flow Sport verpflichtet sich die geltenden Regeln des Datenschutzes zu befolgen. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Flow Sport produktebezogene (Nutzungserfassungen, etc.) sowie personenbezogene Daten (Namen, Anschri, E-Mailadresse, etc.) gemäss den gesetzlichen Vorschrien speichert, bearbeitet, auswertet und bei der Bestellabwicklung an verbundene Unternehmen sowie Drie zur Bestellabwicklung eingeschaltete Unternehmen weitergibt.
9.2. Flow Sport behält sich das Recht vor, die Angaben der Kunden (Namen, Rechnungs-adresse, Provider-IP, EôMailadresse etc.) auf ihre Richgkeit zu überprüfen und gegebenenfalls eine Auslieferung der Waren zu verweigern.
9.3. Der Kunde erklärt seine ausdrückliche Zusmmung, dass Flow Sport insbesondere berechgt ist, die im Rahmen der Vertragsabwicklung erfassten persönlichen Kundendaten für Markengkommunikaon mit dem Kunden (z.B. per SMS, EôMail [Newsleer] oder Briefpost) zu verwenden.
10. Vorzeige Vertragsbeendigung
10.1.Ist eine Lieferung/Leistung von Flow Sport aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht möglich oder verletzt dieser eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung, ist Flow Sport – anders lautende Regelungen gemäss den
vorliegenden AGB vorbehalten – jederzeit berechgt, entschädigungslos und per sofort vom Vertrag zurückzutreten. Flow Sport ist diesfalls voll schadlos zu halten, inkl. Entschädigung für entgangenen Gewinn.
10.2.Bei einer vorzeigen Vertragsbeendigung durch den Kunden ist Flow Sport in jedem Fall voll schadlos zu halten, inkl. Entschädigung für entgangenen Gewinn.
11. Schlussbesmmungen
11.1.Sollte sich eine Besmmung dieser AGB als ungülg, unwirksam oder unerfüllbar erweisen, ist dadurch die Gülgkeit, Wirksamkeit und Erfüllbarkeit der übrigen Besmmungen der AGB nicht beeinträchgt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, den ungülgen, unwirksamen oder unerfüllbaren Teil der AGB durch eine gülge, wirksame und erfüllbare Regelung zu ersetzen, die inhaltlich der AGB am nächsten kommt.
11.2.Erfüllungsort und Gerichtsstand ist am Sitz der Flow Sport AG, wobei sich Flow Sport ausdrücklich vorbehält ihre Ansprüche bei jedem anderen zuständigen Gericht geltend zu machen. Es gilt ausschliesslich schweizerisches materielles Recht, unter Ausschluss der Kollisionsregeln des Internaonalen Privatrechts (insbesondere des Wiener Kaufrechtes vom 11.4.1980 und sowie des Haager Übereinkommens betreffend das auf internaonale Kaufverträge über bewegliche und körperliche Sachen anzuwendende Recht vom 15. Juni 1955)
Allgemeine Geschäsbedingungen der Flow Sport AG Version 1.0, gülg ab 01.05.2023